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🧾 Was muss eine korrekte Eingangsrechnung enthalten?

Hier findest du alle Pflichtangaben, die auf jeder Eingangsrechnung deines Lieferanten stehen müssen.

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Verfasst von Franzi
Vor über 2 Wochen aktualisiert

Als Selbstständige:r kann dich das Finanzamt im Rahmen einer Steuerprüfung um Originalbelege und Rechnungen bitten. Umso wichtiger, dass du deine Belege auf ihre rechtliche Korrektheit überprüfst.

✅ Pflichtangaben auf jeder Eingangsrechnung:

  • Vollständiger Name und Adresse des Lieferanten

  • Menge und Art der gelieferten Waren oder Dienstleistungen

  • Umsatzsteuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung

  • Gesamtbetrag inkl. Umsatzsteuer

  • Rechnungsdatum

🧾 Zusätzliche Angaben bei Rechnungen über 250 €:

  • Dein vollständiger Name und deine Adresse

  • Datum der Lieferung oder Leistung

  • Ausgewiesene Umsatzsteuer (in €) zusätzlich zum Steuersatz

  • Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer)

  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Lieferanten

⚠️ Häufiger Fehler: Markenname auf der Rechnung

Viele Selbstständige lassen auf ihren Rechnungen nur ihren Markennamen stehen – ein starker Move für den Außenauftritt, aber rechtlich nicht korrekt. Auf offiziellen Rechnungen muss dein vollständiger Name erscheinen. Nur so erkennt das Finanzamt dich eindeutig als leistungsempfangende Person.

🤔 Was tun, wenn die Rechnung fehlerhaft ist?

Wenn Angaben fehlen oder falsch sind, versuche zuerst, eine Korrektur bei deinem Lieferanten zu bekommen. Ist das nicht mehr möglich, kannst du alternativ einen Eigenbeleg erstellen. Dieser wird vom Finanzamt für die Einkommenssteuer akzeptiert – nicht aber für den Vorsteuerabzug.

Noch Fragen? Schreib uns gerne im Chat oder per Mail an steuer-coach@accountable.de

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