In diesem Artikel erläutern wir, welche Steueransprüche bei der Arbeit von zu Hause aus geltend gemacht werden können. Kann ich mein häusliches Arbeitszimmer absetzen? Was ist mit meiner Strom- und Internetrechnung? Und kann ich Ausgaben für berufsbedingte Anschaffungen von der Steuer absetzen? Wir verraten dir, welche Ausgaben für dein heimisches Büro du von der Steuer absetzen kannst.
Steuerabzug für das Arbeitszimmer in Deutschland: Grundsätze
Das Wichtigste zuerst: dein Arbeitszimmer zu Hause.
Grundsätzlich kannst du die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen – aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigste: Es muss sich um einen abgetrennten Raum handeln, der ausschließlich beruflich genutzt wird. Ein Schreibtisch in der Ecke deines Schlafzimmers, im Flur oder im Keller zählt nicht.
Entscheidend ist außerdem die Ausstattung: Handelt es sich um ein eigenes Büro, das abschließbar ist und in dem keine privaten Möbel wie ein Bett oder Kleiderschrank stehen? Dann kannst du die anteiligen Mietkosten steuerlich geltend machen. Stehst du allein im Mietvertrag, kannst du den entsprechenden Anteil direkt ansetzen. Bei mehreren Personen im Mietvertrag – etwa bei einer Partnerschaft oder WG – musst du die Kosten anteilig aufteilen.
Zusätzlich muss dein Arbeitszimmer auch dein Hauptarbeitsplatz sein, also der Ort, an dem du den Großteil deiner beruflichen Tätigkeit verrichtest. Wenn du hauptsächlich im Büro oder Co-Working-Space arbeitest und nur gelegentlich von zu Hause, kannst du das Arbeitszimmer in der Regel nicht vollständig absetzen. In solchen Fällen greift stattdessen ein jährlicher Höchstbetrag von 600 € (bis 2022) bzw. 1.260 € (ab 2023) – allerdings nur, wenn dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, an dem du bestimmte Aufgaben erledigen kannst.
Und wenn dein Raum die Voraussetzungen nicht erfüllt?
Wenn dein Arbeitszimmer die Voraussetzungen für ein voll abzugsfähiges häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllt – zum Beispiel, weil es Teil eines anderen Raums ist oder privat mitgenutzt wird – kannst du keine Miete oder Nebenkosten absetzen.
Du kannst jedoch trotzdem die Homeoffice-Pauschale von bis zu 1.260 € (6€ pro Tag) pro Jahr geltend machen, sofern du an jedem Arbeitstag mindestens 50 % deiner Arbeitszeit zu Hause verbringst. Das bedeutet, auch wenn du Kundenbesuche oder andere berufliche Termine außerhalb hast, gilt die Pauschale, solange du an diesen Tagen mindestens die Hälfte deiner Arbeitszeit im Homeoffice arbeitest.
👉 Hinweis: Seit 2023 wird die Homeoffice-Pauschale offiziell als Tagespauschale für Homeoffice bezeichnet. Inhaltlich bleibt alles weitgehend gleich – nur der Name wurde geändert.
Miete
Wenn dein Hauptarbeitsplatz dein Arbeitszimmer ist, kannst du die anteiligen Mietkosten bei deiner Steuer geltend machen. Achte nur darauf, dass du die genaue Größe deines Arbeitszimmers kennst und berechne den Mietbetrag, den du pro m² zahlst. In der App trägst du den Mietbetrag als Ausgabe unter der Kategorie "Miete" ein und bei "Geschäftliche Nutzung" den Prozentsatz % der Nutzfläche in deiner Wohnung.
Strom, Heizung, Internet usw. - alle steuerlich absetzbar
Wenn dein Arbeitszimmer die oben genannten Kriterien erfüllt, kannst du auch die anteiligen sonstigen Kosten für deine Wohnung absetzen. Dazu gehören sowohl deine Strom- und Internetrechnung als auch alle zusätzlichen Dienstleistungen, die in deiner Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind.
Aber auch hier kannst du nicht die gesamten Kosten geltend machen, sondern nur den anteiligen Betrag, der auf die Größe deines Arbeitszimmers entfällt. Bedenke auch, dass du - hoffentlich - nicht rund um die Uhr arbeitest, sondern in der Regel 5 Tage in der Woche zu bestimmten Zeiten. Du darfst also nur die Kosten für den verbrauchten Strom usw. innerhalb dieses Zeitraums geltend machen.
Deine Hausratversicherung
Im Allgemeinen kannst du die Kosten für berufsbezogene Versicherungen bei deiner Steuer geltend machen. Dazu gehören auch die Kosten für deine Hausversicherung, sofern du hauptsächlich von zu Hause aus arbeitest und alle oben genannten Kriterien für den Abzug deines Arbeitszimmers erfüllst. In diesem Fall kannst du die anteiligen Kosten für die Hausratversicherung für dein Arbeitszimmer zu Hause geltend machen.
Ausgaben für dein Home-Office
Um richtig von zu Hause aus arbeiten zu können, brauchst du wahrscheinlich einige Büroartikel wie Ordner, Stifte, Hefter oder Notizbücher. All diese Ausgaben sind zu 100 % steuerlich absetzbar. Du kannst sogar die Kosten für Toilettenpapier geltend machen, da es sich dabei um eine relevante geschäftsbezogene Ausgabe handelt, wenn du von zu Hause aus arbeitest!
Wenn diese Kosten jedoch 800 € übersteigen, kannst du möglicherweise nicht alles auf einmal geltend machen, sondern musst es wie eine Abschreibung behandeln und die Kosten nach und nach geltend machen. Hebe also alle eingehenden Rechnungen für Betriebsausgaben auf, wenn du sie in deiner Einkommenssteuererklärung geltend machen willst!
Büromöbel
Nicht zuletzt benötigt man für die Arbeit von zu Hause aus auch geeignete Büromöbel. Daher kannst du die gesamten Ausgaben für Schreibtische, Bürostühle, Monitore usw. steuerlich geltend machen, sofern die gesamten Kosten nicht mehr als 952 € einschließlich Umsatzsteuer betragen. Sollten deine Ausgaben höher sein, musst du die Kosten entsprechend ihrer ungefähren Lebensdauer aufteilen, wie vom deutschen Finanzministerium angegeben.
Übrigens kannst du auch privat genutzte Gegenstände als Werbungskosten absetzen, wenn du sie zu mindestens 10 % für berufliche Zwecke nutzt. In diesem Fall kannst du die Kosten für z. B. dein Telefon oder deinen Laptop anteilig zu deiner beruflichen Nutzung geltend machen.