Du bist als Kleinunternehmer:in registriert, aber dein Unternehmen läuft sehr gut und du überschreitest die Umsatzgrenze von 25.000€? Das ist zunächst einmal eine sehr gute Nachricht, herzlichen Glückwunsch! 🎉 Aber was musst du in diesem Fall eigentlich tun? Wir erklären, wie der Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung funktioniert.
📊 Zusammengefasst:
Wenn du im Laufe eines Jahres die Umsatzgrenze von 25.000 € mit Einnahmen aus deutschen Kund:innen und privaten Personen innerhalb der EU überschreitest, wirst du automatisch umsatzsteuerpflichtig.
Die Änderung tritt ab dem 1. Januar des folgenden Kalenderjahres in Kraft.
Wirst du hingegen mit Einnahmen aus Deutschland und der EU die Grenze von 100.000 € überschreiten (unabhängig von der Art des Kunden), gilt die Umsatzsteuerpflicht bereits ab der Rechnung, mit der du die Grenze überschreitest. Das kann auch noch innerhalb des laufenden Jahres passieren.
Behalte deinen Umsatz im Auge, da das Finanzamt dich möglicherweise nicht direkt informiert.
In der App kannst du deine Kontoeinstellungen auf "Umsatzsteuerpflichtig" anpassen – entweder ab dem 1. Januar des nächsten Jahres oder sobald du die 100.000 €-Grenze überschreitest.
Wenn du Unterstützung brauchst, sind wir gerne für dich da. 🎉
Bei Unsicherheiten oder Fragen steht dir dein zuständiges Finanzamt jederzeit zur Verfügung.
❓ Wann muss ich von Kleinunternehmer zu Regelbesteuerung wechseln?
Du kannst dich als Kleinunternehmer:in registrieren, wenn du im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit nicht mehr als 25.000 € Umsatz machst und auch im folgenden Jahr die Grenze von 100.000 € nicht überschreitest.
Es kann jedoch vorkommen, dass du mehr Aufträge bekommst als erwartet und die Umsatzgrenze überschreitest. Was nun? Wenn das im ersten Jahr passiert, behältst du deinen Kleinunternehmerstatus für den Rest des Jahres. Ab dem zweiten Jahr musst du jedoch zur normalen Besteuerung wechseln. Das bedeutet, dass du Umsatzsteuer berechnen und abführen musst.
⚠️ Wichtig: Behalte deine Finanzen immer im Blick, da das Finanzamt dich nicht aktiv benachrichtigen wird, wenn du die Kleinunternehmergrenze überschreitest. Wenn du merkst, dass dein Umsatz sich der 25.000 €-Grenze nähert, solltest du das genau beobachten. Überschreitest du die Grenze, wirst du im nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig.
Das Finanzamt erwartet dann, dass du Umsatzsteuer berechnest. Selbst wenn du die Grenze unbemerkt überschreitest, wird das Finanzamt die Umsatzsteuerzahlungen von dir verlangen. Im schlimmsten Fall könnte es zu hohen Nachzahlungen kommen, wenn du nicht rechtzeitig erkennst, dass du umsatzsteuerpflichtig bist und keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweist.
🔄 Freiwilliger Wechsel von der Kleinunternehmer- zur Regelbesteuerung
Es kann sinnvoll sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, auch wenn dein Umsatz unter 25.000 € (bzw. 100.000 € im folgenden Jahr) liegt. Zum Beispiel, wenn viele deiner Kunden im Ausland sind oder du zu Beginn hohe Betriebsausgaben hast.
🔒 Du musst dafür keinen speziellen Antrag stellen. Sobald du eine Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichst und die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlst, gilt das als offizieller Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Beachte jedoch, dass dieser Verzicht dich für fünf Jahre bindet. In dieser Zeit kannst du nicht zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren, selbst wenn dein Umsatz unter der Grenze bleibt. Ein Wechsel ist zudem nur zum Jahreswechsel möglich. Während des Jahres kannst du den Status nicht ändern.
📈 Überschreitung der Umsatzsteuergrenze - Übergang zur Regelbesteuerung
Wenn du weißt, dass du im nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig wirst, musst du ab Januar Umsatzsteuer berechnen (es sei denn, du hast bereits die 100.000 €-Grenze überschritten – dann bist du sofort umsatzsteuerpflichtig). Dein Umsatz im laufenden Jahr bleibt jedoch weiterhin ohne Umsatzsteuer, auch wenn Rechnungen erst im neuen Jahr bezahlt werden.
Grundsätzlich kannst du zwischen der Kleinunternehmerregelung und der regulären Besteuerung wechseln. Du bist nicht dauerhaft an eines der beiden Systeme gebunden. Denk aber daran, dass bei einem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung die fünfjährige Bindung gilt.
⚙️ So änderst du den Status in der App
Gehe einfach zu deinen Einstellungen in der Webversion oder auf deinem Handy > Steuern konfigurieren.
Auf dieser Seite kannst du deine Einstellungen ändern:
📃 Musterschreiben Änderung Kleinunternehmen - Regelbesteuerung
Um zur Kleinunternehmerregelung zurückzukehren, genügt ein informeller Brief an dein Finanzamt. Ab dem nächsten Kalenderjahr musst du keine Umsatzsteuer mehr berechnen – vorausgesetzt, du erzielst im folgenden Jahr weniger als 25.000 € Umsatz.
Alternativ kannst du dein Finanzamt auch per Brief darüber informieren, dass du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest. Hier findest du ein informelles Muster, das du als Vorlage für deinen Brief verwenden kannst.




