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Ab wann / für wen sind E-Rechnungen verpflichtend (Deadlines)?

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Verfasst von Sophia Merzbach
Vor über einer Woche aktualisiert

In Deutschland sind E-Rechnungen für bestimmte Unternehmen und Auftraggeber seit einigen Jahren verpflichtend. Die Verpflichtung hängt davon ab, ob du für öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen) oder private Geschäftskunden Rechnungen ausstellst. Die zentrale Fristregelung ist:

  • Bundesverwaltung: seit 27. November 2020 verpflichtend für Rechnungen an Behörden

  • Länder und Kommunen: stufenweise, teils bereits seit 2021, teils ab 2025

  • Private Unternehmen: keine generelle Pflicht, aber gesetzliche Vorteile bei strukturierter elektronischer Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung möglich)

Wer ist betroffen?

1. Öffentliche Auftraggeber (B2G)

Die B2G-ERechnungspflicht (Business-to-Government) betrifft alle Rechnungen, die an öffentliche Einrichtungen geschickt werden:

  • Bundesministerien, Bundesämter, nachgeordnete Behörden

  • Landes- und Kommunalbehörden, abhängig von Bundesland und Zeitpunkt der Einführung

  • Förderempfänger öffentlicher Mittel, wenn die Rechnung im Rahmen einer öffentlichen Förderung erstellt wird

Hinweis: Die Pflicht gilt auch für Kleinbeträge ab 1 €, sobald es sich um eine Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber handelt.

2. Private Unternehmen (B2B)

Für den B2B-Bereich gibt es derzeit keine gesetzliche Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen. Unternehmen können freiwillig E-Rechnungen nutzen, z. B. im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format, um den Rechnungsprozess zu vereinfachen und die Digitalisierung zu fördern.


EU-Richtlinie und deutsche Umsetzung

  • EU-Richtlinie 2014/55/EU: Legt fest, dass öffentliche Auftraggeber elektronische Rechnungen in standardisiertem Format empfangen können müssen

  • E-Rechnungsgesetz & ERechV (Deutschland): Setzen die EU-Vorgaben um, verpflichtend ab 27. November 2020 auf Bundesebene

  • XRechnung 3.0: Aktuelles nationales Standardformat seit 1. Februar 2025 für Rechnungen über Peppol an öffentliche Auftraggeber

Alle öffentlichen Auftraggeber müssen Rechnungen elektronisch im standardisierten Format annehmen.


Deadlines im Überblick

Auftraggeber

Frist / Pflicht

Format & Hinweise

Bundesbehörden (Bund)

ab 27.11.2020

XRechnung; Peppol empfohlen

Länder & Kommunen

stufenweise, teilweise ab 2021, teils bis 2025

XRechnung oder ZUGFeRD 2.1.1 im Profil „XRechnung“

Private Unternehmen (B2B)

freiwillig

ZUGFeRD oder XRechnung möglich, aber nicht verpflichtend

Ab 1. Februar 2025 gilt für Rechnungen über Peppol in Deutschland das XRechnung 3.0 National Ruleset. Frühere Versionen werden nicht mehr akzeptiert.


Konsequenzen bei Nichteinhaltung

  • Ablehnung der Rechnung: PDF-Rechnungen oder nicht konforme XML-Dateien werden von Behörden nicht akzeptiert

  • Verzögerte Zahlungen: Ohne gültige E-Rechnung fließt kein Geld

  • Vertragliche Sanktionen: Je nach Auftraggeber können zusätzliche Fristen oder Vertragsstrafen gelten


Zusammenfassung

  • E-Rechnungen sind Pflicht für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)

  • Deadlines variieren: Bund seit 2020, Länder/Kommunen stufenweise bis 2025

  • Private Unternehmen: freiwillig, aber empfohlen für effizientere digitale Prozesse

  • Format: XRechnung 3.0 ist Standard für öffentliche Auftraggeber, ZUGFeRD 2.1.1 optional für B2B

💡 Tipp: Nutze Tools wie Accountable, um sicherzustellen, dass deine E-Rechnungen alle Pflichtfelder enthalten, korrekt validiert werden und rechtzeitig an die Empfänger gelangen.

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