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Kann ich eine bereits eingereichte Umsatzsteuervoranmeldung nochmal korrigieren?
Kann ich eine bereits eingereichte Umsatzsteuervoranmeldung nochmal korrigieren?

Ja, das ist möglich und hier erklären wir dir, wie das funktioniert

Anne avatar
Verfasst von Anne
Vor über 9 Monaten aktualisiert

Ups: Du hast gerade deine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht und festgestellt, dass eine Rechnung oder eine Ausgabe fehlt? Keine Panik, du kannst ganz einfach eine Korrektur deiner Voranmeldung einreichen. Das kannst du folgendermaßen tun.

Bitte beachte, dass du dies nicht leichtsinnig machen solltest. Eine Korrektur kann immer zu einer Steuerprüfung führen, wenn die Werte stark abweichen. Sollte dem so sein, kontaktiere bitte deine Steuer-Coaches. Wir sind dir hierbei gerne behilflich.

1- Markiere die betreffende Umsatzsteuervoranmeldung als "nicht eingereicht und nicht bezahlt", damit du diese bearbeiten kannst

Wenn du auf der Steuerseite bist, gehst du einfach zu der betreffenden Voranmeldung und klickst auf die 3 Punkte oben rechts im Kästchen. Hier findest du die Möglichkeit diese als nicht eingereicht und nicht bezahlt zu markieren, wie unten dargestellt. ⬇️

Falls du auch eine ZM (zusammenfassende Meldung) eingereicht hast, markiere diese bitte auch als "nicht eingereicht", um das Quartal zur Bearbeitung freizuschalten.

2- Lade deine Ausgaben/Einnahmen für dieses Quartal nun hoch und wähle das richtige (nun wieder freigegebene) Quartal aus

Lade deine Dokumente auf der Einnahmen-/ Ausgabenseite hoch oder bearbeite bereits vorhandene Positionen. Im Abschnitt "Weitere Informationen" solltest du dann noch das betreffende Quartal/Monat auswählen. ⬇️

3- Reiche deine Umsatzsteuervoranmeldung erneut ein (wenn es sich um eine Einnahme handelt)

Das System hat nun die Umsatzsteuervoranmeldung neu berechnet, einschließlich der Dokumente, die du gerade hinzugefügt hast. Führe dann die Voranmeldung einfach erneut aus, wenn du eine Einnahme hinzugefügt hast. Das Finanzamt wird die neue Version dann als Korrektur ansehen.

Wenn du eine Ausgabe hinzugefügt hast, brauchst du die Voranmeldung NICHT erneut einzureichen. Das Quartal wird über die Jahreserklärung korrigiert. In diesem Fall die Erklärung in deiner Steuerübersicht einfach wieder über die drei Punkte als 'eingereicht und bezahlt' markieren.

Hat dies deine Frage beantwortet?