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Kann ich eine bereits eingereichte Umsatzsteuervoranmeldung nochmal korrigieren?

Ja, das ist möglich und hier erklären wir dir, wie das funktioniert

Verfasst von Anne

Ups: Du hast gerade deine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben und merkst, dass eine Rechnung oder Ausgabe fehlt?

Keine Panik, du kannst eine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) einreichen. Ob eine Korrektur notwendig ist, hängt davon ab, ob sich der Fehler auf die Umsatzsteuer auswirkt, die du ans Finanzamt zahlst.

Wann ist eine Korrektur Pflicht?
Wenn du durch den Fehler zu wenig Umsatzsteuer gezahlt hast, bist du gesetzlich verpflichtet, deine UStVA zu berichtigen (§ 153 AO). Das ist der Fall, wenn:

  • du eine Rechnung vergessen oder Einnahmen falsch gebucht hast

  • eine Ausgabe so gebucht wurde, dass du zu wenig Umsatzsteuer gezahlt hast, zum Beispiel weil zu viel Vorsteuer gezogen wurde


Ausgaben mit Vorsteuer nachträglich ergänzen?
Wenn du nachträglich noch Ausgaben ergänzen und die Vorsteuer geltend machen möchtest, kannst du das über die Einreichung deiner Umsatzsteuer-Jahreserklärung tun.

Ob es in deinem Fall sinnvoll ist, stattdessen die UStVA zu berichtigen, kann nur eine Steuerberatung beurteilen.


Wann ist keine Korrektur nötig?
In diesen Fällen kannst du einfach den Zeitraum wieder öffnen und die Buchung anpassen:

  • Der Fehler wirkt sich nicht auf die Umsatzsteuer aus, zum Beispiel eine falsche Kategorie bei einer Ausgabe ohne Vorsteuer

  • Umsatzsteuer-Zahlungen oder Erstattungen ans und vom Finanzamt, denn sie sind nicht Teil der UStVA

  • Ausgaben ohne Vorsteuerabzug, ohne innergemeinschaftlichen Erwerb und ohne Leistung aus dem Ausland, denn sie tauchen in der UStVA nicht auf


Hast du die Umsatzsteuer-Jahreserklärung schon eingereicht?
Sobald die Umsatzsteuer-Jahreserklärung für das Jahr eingereicht ist, ersetzt sie beim Finanzamt deine Voranmeldungen.

Berichtige in diesem Fall bitte die Jahreserklärung und nicht die UStVA.


Bitte reiche deine Korrektur sorgfältig ein
Eine berichtigte UStVA, durch die du mehr Steuern zahlen musst, kann als Selbstanzeige gewertet werden. Das ist grundsätzlich gut, denn du korrigierst den Fehler selbst, bevor das Finanzamt ihn entdeckt. Es bedeutet aber auch, dass deine Korrektur vollständig und richtig sein sollte. Prüfe also vor dem Einreichen alle Buchungen im betroffenen Zeitraum. Große Abweichungen können außerdem zu einer Prüfung durch das Finanzamt führen.

Wenn du unsicher bist, melde dich gerne bei deinen Steuer-Coaches. Wir erklären dir, wie die Korrektur in Accountable funktioniert.

Für eine Einschätzung deines individuellen Falls vermitteln wir dich an eine:n unserer Partner-Steuerberater:innen.


1. Markiere die UStVA als „nicht eingereicht“ und „nicht bezahlt“, um den Zeitraum zu öffnen

Gehe zur Steuerseite und klicke dann zuerst oben rechts auf "Zeige gesamtes Jahr xxxx", sodass alle übermittelten und bereits bezahlten Steueritems wieder sichtbar sind.
Dann klickst du auf das 3-Punkte-Menü neben der UStVA und wählst „Als nicht eingereicht markieren“ und „Als nicht bezahlt markieren“, wie unten gezeigt ⬇️

Falls du auch eine zusammenfassende Meldung (ZM) eingereicht hast, markiere die ZM hier ebenfalls als „nicht eingereicht“:

2. Ergänze oder bearbeite deine Einnahmen und Ausgaben und ordne sie dem Zeitraum zu

Füge im Bereich Einnahmen oder Ausgaben deine Belege hinzu oder bearbeite sie. Ordne jeden Beleg im Abschnitt „Weitere Informationen“ dem Zeitraum zu, den du berichtigen möchtest. ⬇️

3. Reiche die UStVA erneut ein

Accountable hat deine UStVA jetzt neu berechnet, inklusive der Belege, die du hinzugefügt oder geändert hast. Reiche sie im Bereich Steuern erneut ein.

Accountable kennzeichnet sie automatisch als berichtigte Voranmeldung und übermittelt sie ans Finanzamt.

Falls du die ZM geöffnet hast und sich hier etwas geändert hat, reiche auch diese erneut ein. Ansonsten nur wieder als eingereicht markieren.

4. Markiere die UStVA als bezahlt und verbuche die Differenz

Markiere die UStVA wieder als bezahlt. Du wirst gefragt, ob eine Ausgabe für die Zahlung erstellt werden soll:

  • Du musst nachzahlen: Wähle Ja und ändere den Betrag auf die Differenz, die du jetzt zahlst (neuer Umsatzsteuer-Betrag minus ursprünglich gemeldeter Betrag). Deine ursprüngliche Zahlung ist bereits verbucht. Überweise die Differenz anschließend ans Finanzamt.

  • Du musst nichts nachzahlen oder bekommst etwas erstattet: Wähle Nein. Das Finanzamt erstattet dir die Differenz. Sobald du sie erhalten hast, verbuche die Erstattung als Einnahme für den berichtigten Zeitraum.

Hat dies deine Frage beantwortet?