Ausgabe vergessen oder falsch gebucht, nachdem du deine UStVA eingereicht hast?
In manchen Fällen kannst du eine Ausgabe nachträglich ergänzen oder bearbeiten, ohne eine Korrektur einzureichen:
Du hast eine Ausgabe vergessen und möchtest sie ergänzen
Du möchtest eine Ausgabe ändern, und die Änderung wirkt sich nicht auf die Umsatzsteuer aus (zum Beispiel, weil du die falsche Kategorie oder den falschen Zeitraum gewählt hast).
Wichtig: Wann du deine UStVA stattdessen berichtigen musst
Vergessene oder falsch gebuchte Einnahmen müssen immer über eine erneute Abgabe der UStVA berichtigt werden.
Falsch gebuchte Ausgaben müssen ebenfalls über eine erneute Abgabe berichtigt werden, wenn du dadurch zu wenig Umsatzsteuer gezahlt hast, zum Beispiel weil zu viel Vorsteuer gezogen wurde.
Hier findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du eine UStVA berichtigst und erneut einreichst.
Umsatzsteuer-Jahreserklärung schon eingereicht? Sie ersetzt beim Finanzamt deine Voranmeldungen. Berichtige in diesem Fall bitte die Jahreserklärung.
So bearbeitest oder ergänzt du eine Ausgabe:
Schritt 1: Öffne die UStVA zur Bearbeitung
Geh im Bereich Steuern zur betreffenden UStVA. Falls du sie nicht findest, klicke oben rechts auf „Zeige gesamtes Jahr xxxx“, dann siehst du wieder alle. Klicke anschließend oben rechts im Feld auf die drei Punkte und wähle „Als nicht eingereicht markieren“ und „Als nicht bezahlt markieren“, wie unten gezeigt ⬇️
Schritt 2: Ergänze oder bearbeite die Ausgabe und ordne sie dem richtigen Zeitraum zu
Fall 1: Eine vergessene Ausgabe ergänzen
Lade den fehlenden Beleg im Bereich Ausgaben hoch ⬇️
Fall 2: Eine Ausgabe bearbeiten (z. B. wenn du den falschen Zeitraum gewählt hast)
Da die UStVA jetzt wieder offen ist, kannst du die zuvor gesperrte Ausgabe bearbeiten. Nimm die nötigen Änderungen vor und speichere die Ausgabe.
Schritt 3: Markiere die UStVA wieder als eingereicht und bezahlt
Markiere die UStVA über die drei Punkte wieder als „eingereicht“ und „bezahlt“.
Achtung: Wenn du gefragt wirst, ob eine Ausgabe für die Zahlung erstellt werden soll, wähle bitte Nein. Du leistest keine neue Zahlung, und die ursprüngliche Zahlung ist bereits verbucht.
Accountable hat die UStVA jetzt neu berechnet, inklusive der Belege, die du hinzugefügt oder geändert hast.
Die Vorsteuer aus nachträglich ergänzten Ausgaben wird am Jahresende in deiner Umsatzsteuer-Jahreserklärung berücksichtigt.
Ob es in deinem Fall sinnvoll ist, stattdessen die UStVA zu berichtigen, kann nur eine Steuerberatung beurteilen.
Wenn du deine UStVA tatsächlich erneut einreichen musst und sich dadurch der Betrag ändert, den du zahlst oder erstattet bekommst, schau dir bitte unseren Artikel zur Berichtigung einer UStVA an.
Wichtiger Hinweis zur Steuergarantie
Nachdem du eine Ausgabe ohne erneute Abgabe ergänzt oder bearbeitet hast, siehst du einen Hinweis, dass deine UStVA nicht von der Garantie abgedeckt ist. Der Grund: Das System konnte die ergänzte Ausgabe vor der Abgabe nicht prüfen.
Wenn du am Jahresende deine Umsatzsteuer-Jahreserklärung einreichst, werden alle Ausgaben noch einmal durch unsere Steuer-Checks geprüft und sind dann durch die Garantie abgesichert.
Wenn du dazu Fragen hast, melde dich jederzeit gerne bei uns.
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