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Wer kann Accountable nutzen?
Wer kann Accountable nutzen?
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Verfasst von Hanna
Vor über einer Woche aktualisiert

Accountable ist speziell für Selbstständige in Deutschland entwickelt worden.

1-Von Accountable unterstützte Fälle

Du kannst die Software nutzen, wenn du als Folgendes registriert bist:

  • ✅ Freiberufler:in

  • ✅ Gewerbetreibende:r

  • ✅ Kleinunternehmer:in oder Umsatzsteuerpflichtige:r

  • GbR (außer für deine Einkommensteuererklärung)

2-Besondere Fälle, die noch nicht von Accountable unterstützt werden

Selbstständige, die unter 2 oder mehr Steuernummern getrennte Tätigkeiten ausüben

Firmen wie GmbH oder UG

Besondere Steuerregelungen wie die Differenzbesteuerung werden nicht unterstützt. Das ist oft bei Autohändler der Fall, die Gebrauchtwagen kaufen und weiterverkaufen.

Ausländische Umsatzsteuersätze in deinen Rechnungen, OSS und IOSS, um die im Ausland erhobene Umsatzsteuer zu deklarieren. Ein Beispiel hier ist der E-Commerce, wenn du außerhalb von Deutschland verkaufst. Mehr dazu hier.

3-Einkommensteuer

Accountable bereitet deine Einkommensteuererklärung vor und ermöglicht es dir, diese direkt von der App aus an das Finanzamt zu übermitteln. Da einige private Situationen sehr spezifisch sind, sind manche Anlagen noch nicht abgedeckt.

Unterstützte Fälle

Ausgenommene Fälle

  • Wenn du normale Verkäufe von Waren und Dienstleistungen machst, auch wenn deine Kunden im Ausland sind

  • Einkünfte aus nicht selbständiger + selbständiger Arbeit

  • Gemeinsam veranlagte Einkommensteuererklärungen, wenn dein Ehepartner Arbeitnehmer:in im Rahmen eines deutschen Arbeitsverhältnisses ist

  • Familie mit Kindern unter 18 Jahren, mit oder ohne Kindergeld

  • Einkünfte durch Arbeitslosengeld (ALG 1)

  • Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen durch Krankenkasse & gesetzlicher Rente

  • Abzugsfähige Aufwendungen aus Spenden

  • Abzugsfähige Aufwendungen aus haushaltsnahen Dienstleistungen

  • Private Rentenvorsorge/ -zahlungen (Anlage R, Anlage R-AUS & Anlage R-AV/bAV, Anlage AV)

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Anlage L)

  • För­de­rung des Wohn­ei­gen­tums (An­la­ge FW)

  • In Deutsch­land be­schränkt Steu­er­pflich­ti­ge

  • Bei­de Ehepart­ner ha­ben Ein­kom­men aus Selb­stän­dig­keit

  • Nicht im ge­mein­sa­men Haus­halt le­ben­de Kin­der (z.B. bei Patch­work­fa­mi­li­en)

  • Alleinerziehende

  • Ein­künf­te aus Ka­pi­tal­ver­mö­gen (An­la­ge KAP), wenn diese nicht bereits pauschal versteuert wurden

  • Aus­län­di­sche Ein­künf­te und Steu­ern (An­la­ge N-AUS)

  • Ein­künf­te aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung (An­la­ge V+V)

  • Un­ter­halt (An­la­ge V)

  • Absetzung für Investitionen in grüne Energie (Anlage Energetische Maßnahmen)

  • Anlage Außergewöhnliche Belastungen

  • Ein­künf­te aus Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten und Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten: GbR, OHG, KG, GmbH, UG, AG

  • Private Aufwendungen für Arbeitnehmer

  • Verlustvortrag

  • Krankengeld / Krankentagegeld

  • Elterngeld

  • Zusätzliche "Werbungskosten" in Anlage N

Melde dich gerne an steuer-coach@accountable.de, wenn du Fragen hast.

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