Der letzte Schritt vor dem endgültigen Aus deines Betriebs bringt einige steuerliche Pflichten mit sich - dazu gehört auch die Aufgabebilanz. Sie fasst zusammen, was dein Betrieb am Ende wirklich wert war, und legt damit fest, ob und wie viel Steuer auf die Aufgabe anfällt.
Was ist eine Aufgabebilanz?
Eine Aufgabebilanz ist eine Bilanz, die zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe oder -veräußerung erstellt wird. Sie zeigt den Wert aller Wirtschaftsgüter des Betriebs am letzten Tag der selbstständigen Tätigkeit und bildet die Grundlage für die Berechnung eines möglichen Aufgabegewinns oder -verlusts.
Der Aufgabegewinn (oder -verlust) ergibt sich aus der Differenz zwischen dem gemeinen Wert der Wirtschaftsgüter (also dem Marktwert) und ihrem Buchwert laut Bilanz. Dieser Gewinn ist grundsätzlich steuerpflichtig, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt sein.
Gilt das auch für mich?
Ja. Die Pflicht zur Aufgabebilanz gilt unabhängig von deiner bisherigen Gewinnermittlungsart - also auch dann, wenn du bisher eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) gemacht hast. Das ergibt sich aus § 16 EStG, der bei Betriebsaufgabe grundsätzlich für alle Selbstständigen gilt: Freiberufler:innen, Einzelunternehmer:innen und Gewerbetreibende.
Was sich unterscheidet, ist die Form: Wer bisher nach doppelter Buchführung bilanziert hat, fügt dem Jahresabschluss eine Schlussbilanz bei. Wer bisher eine EÜR gemacht hat, muss zum Zeitpunkt der Aufgabe ebenfalls eine Schluss- bzw. Aufgabebilanz aufstellen - also einmalig alle Wirtschaftsgüter des Betriebs erfassen und mit ihrem gemeinen Wert (Marktwert) ansetzen.
⚠️ Accountable ist auf die EÜR ausgelegt. Wenn du bilanzierungspflichtig wirst, empfehlen wir dir, eine Steuerberatung hinzuzuziehen, da in Accountable keine (Aufgabe-)Bilanz erstellt werden kann.
EÜR vs. Aufgabebilanz - der Unterschied
| EÜR | Schlussbilanz |
Prinzip | Einnahmen minus Ausgaben | Vermögen vs. Schulden + Eigenkapital |
Aufwand | Gering | Deutlich höher |
Was gehört in die Aufgabebilanz?
In der Aufgabebilanz werden alle Wirtschaftsgüter des Betriebs mit ihrem gemeinen Wert (Marktwert) angesetzt - nicht mehr mit den steuerlichen Buchwerten. Das betrifft zum Beispiel:
Betriebliches Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung)
Immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Kundenstamm, Patente, Lizenzen)
Umlaufvermögen (z. B. Warenbestand, Forderungen)
Verbindlichkeiten des Betriebs
Wirtschaftsgüter, die du bei der Betriebsaufgabe ins Privatvermögen überführst, werden mit ihrem gemeinen Wert (Marktwert) angesetzt. Das kann steuerliche Auswirkungen haben - gibst du deine selbstständige Tätigkeit auf, lohnt sich also ein genauerer Blick auf die Details, egal ob du Freiberufler:in oder Einzelunternehmer:in bist.
Wann muss ich die Aufgabebilanz einreichen?
Die Aufgabebilanz ist zusammen mit der Steuererklärung für das Jahr der Betriebsaufgabe beim Finanzamt einzureichen. Es gibt keine separate Einreichungsfrist - es gilt die allgemeine Abgabefrist für den Jahresabschluss.
Wichtig: Auch wenn du den Betrieb unterjährig aufgibst, erstellst du die Aufgabebilanz zum Zeitpunkt der Aufgabe und reichst sie mit der Jahressteuererklärung ein.
Ein Beispiel: So funktioniert die Aufgabebilanz
Stell dir vor, du bist Fotograf:in und gibst dein Gewerbe auf. Du hast folgende Wirtschaftsgüter in deinem Betrieb:
Wirtschaftsgut | Buchwert (EUR) | Marktwert (EUR) | Stille Reserve (EUR) |
Laptop | 400 | 600 | 200 |
Kamera | 0 | 800 | 800 |
Kundenstamm | 0 | 2.000 | 2.000 |
Offene Forderungen | 1.200 | 1.200 | 0 |
Betriebliche Schulden | - 500 | - 500 | 0 |
Summe | 1.100 | 4.100 | 3.000 |
Der Aufgabegewinn berechnet sich so:
Marktwert des Betriebsvermögens: 4.100 EUR
Minus Buchwert des Betriebsvermögens: 1.100 EUR
= Aufgabegewinn: 3.000 EUR
Dieser Aufgabegewinn von 3.000 EUR ist steuerpflichtig und muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Bei größeren Beträgen lohnt es sich, die steuerlichen Erleichterungen (Freibetrag, ermäßigter Steuersatz) zu prüfen.
Hinweis zum Kundenstamm: Auch immaterielle Werte wie ein aufgebauter Kundenstamm können einen Marktwert haben - auch wenn sie in der EÜR nie als Aktivposten aufgetaucht sind. Das Finanzamt kann hier eine Bewertung verlangen.
Wie wird der Aufgabegewinn ermittelt und besteuert?
Bei einer Betriebsaufgabe musst du einen Aufgabegewinn ermitteln und versteuern (§ 18 Abs. 3 EStG). Das Finanzamt will wissen, was dein Betrieb zum Zeitpunkt der Aufgabe wert war.
Betriebsvermögen bewerten
Geräte oder Ausstattung (z. B. Laptop, Kamera), die ins Privatvermögen übergehen, gelten als Entnahme und müssen bewertet werden.
Offene Forderungen erfassen
Noch nicht abgerechnete Leistungen und offene Rechnungen müssen zum Aufgabezeitpunkt vollständig erfasst sein.
Freibeträge prüfen
Bei Aufgabe aus Altersgründen oder dauerhafter Berufsunfähigkeit können Freibeträge greifen (§ 16 Abs. 4 EStG).
Wichtig: Diese Vergünstigungen gelten nur, wenn die Betriebsaufgabe tatsächlich vollständig und endgültig erfolgt. Eine bloße Unterbrechung der Tätigkeit reicht nicht aus.
Finanzamt informieren
Die Betriebsaufgabe muss dem Finanzamt gemeldet werden.
❓Häufige Fragen
Muss ich als Freiberufler eine Schlussbilanz erstellen?
Im laufenden Betrieb nicht - du machst eine EÜR. Bei Betriebsaufgabe musst du jedoch den Aufgabegewinn ermitteln und eine Aufgabebilanz erstellen.
Was passiert bei Betriebsaufgabe mit meiner Buchhaltung in Accountable?
Erfasse alle Einnahmen und Ausgaben bis zum letzten Tätigkeitstag vollständig in Accountable. Für die Bewertung des Betriebsvermögens und den Aufgabegewinn empfehlen wir eine Steuerberatung. Deine Daten bleiben erhalten, sofern du deinen Account nicht löschst.
Kann ich freiwillig eine Bilanz erstellen, obwohl ich nicht muss?
Ja, das ist möglich - macht aber für die meisten Accountable-Nutzer:innen nur Sinn, wenn es z. B. für Bankgespräche oder Investoren erforderlich ist. Die Bilanz kann allerdings nicht mit Accountable erstellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Schlussbilanz und Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss ist der Oberbegriff - er umfasst, falls zutreffend, die Schlussbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Bei größeren Unternehmen kommen noch Anhang und Lagebericht dazu.
Falls du unsicher bist, ob für dich oder deine GbR eine Bilanzierungspflicht besteht, wende dich jederzeit an unsere Steuer-Coaches oder eine Steuerberatung.
