Was ist die Anlage KAP?
Die Anlage KAP ist ein Bestandteil der Einkommensteuererklärung. In ihr gibst du deine Einkünfte aus Kapitalvermögen an, zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.
Auf diese Erträge wird in der Regel automatisch die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) von deiner Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. In vielen Fällen musst du diese Kapitalerträge deshalb gar nicht mehr in deiner Steuererklärung angeben.
💡 Gut zu wissen: In Accountable gibst du lediglich die relevanten Informationen zu deinen Kapitalerträgen an. Ob und in welchem Umfang sich daraus eine Steuererstattung oder -nachzahlung ergibt, prüft das Finanzamt anschließend anhand deiner gesamten Einkommensteuererklärung.
Wann musst du die Anlage KAP ausfüllen?
Du musst die Anlage KAP insbesondere dann ausfüllen, wenn:
deine Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Alleinstehende) bzw. 2.000 € (Verheiratete/eingetragene Lebenspartnerschaften) übersteigen und die Kapitalertragssteuer noch nicht abgeführt wurde
keine oder keine vollständige Kapitalertragssteuer einbehalten wurde, zum Beispiel bei ausländischen Banken oder bei privaten Darlehen,
du eine Günstigerprüfung beantragen möchtest, weil dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt,
du Verluste aus Kapitalvermögen mit Gewinnen verrechnen möchtest, für die keine automatische Verlustverrechnung durch deine Bank erfolgt ist.
Hinweis: Wurde auf deine Kapitalerträge bereits vollständig Abgeltungssteuer einbehalten und liegst du unter dem Sparerpauschbetrag, musst du diese Erträge grundsätzlich nicht angeben.
Wo findest du den Bereich "Kapitalerträge"?
Sobald du unter „Weitere Einnahmen“ angibst, dass du Einkünfte aus Kapitalvermögen hast, erscheint in der Navigation automatisch der Bereich „Kapitalerträge“.
Dort kannst du:
eine oder mehrere Kapitalertragsquellen hinzufügen (z. B. Bank, Broker oder Darlehen),
die Höhe der entstandenen Verluste,
die Höhe der in Anspruch genommenen Pauschalen,
und bereits einbehaltene Steuern erfassen.
Hinweis: Kapitalerträge sind im MAX-Abo enthalten oder können als Add-on hinzugebucht werden.
💡 Gut zu wissen: Aktuell unterstützt Accountable Kapitalerträge von deutschen Brokern (Aktien, Zinsen, Dividenden).
Günstigerprüfung
Sobald du den Bereich Kapitalerträge aktiviert hast, weist dich Accountable direkt darauf hin, dass eine günstige steuerliche Behandlung für alle Kapitaleinkünfte beantragt wird.
Das bedeutet: Accountable beantragt für dich automatisch die Günstigerprüfung. Das Finanzamt prüft dadurch, ob die Versteuerung deiner Kapitalerträge mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz günstiger ist als die pauschale Abgeltungssteuer von 25 %, und wendet automatisch die für dich vorteilhaftere Variante an.
Hinweis: Diese Option musst du nicht separat aktivieren, sie wird automatisch für alle in Accountable angegebenen Kapitaleinkünfte beantragt.
Allgemeine Angaben zu deinen Kapitalerträgen
Bevor du die konkreten Beträge einträgst, stellt dir Accountable zwei einleitende Fragen:
„Hast du Kapitalerträge aus mehreren Quellen?“
„Hast du Kirchensteuer auf deine Kapitalerträge gezahlt?“
Zu beiden Fragen kannst du Ja, Nein oder Ich weiß nicht auswählen.
Hinweis: Weißt du nicht, ob auf deine Kapitalerträge Kirchensteuer einbehalten wurde, findest du diese Information auf deiner Steuerbescheinigung nach § 45a EStG, die du bei deiner Bank anfordern kannst.
Kapitalgewinne & Einnahmen
In diesem Abschnitt trägst du die Höhe deiner Kapitalerträge laut Steuerbescheinigung ein:
Höhe der Kapitalerträge laut Steuerbescheinigung (Betrag aus Zeile 7 Anlage KAP)
Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, die in Zeile 7 enthalten sind (Betrag aus Zeile 8 Anlage KAP)
Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften, die in Zeile 7 enthalten sind (Betrag aus Zeile 9 Anlage KAP)
Hinweis: Die Zeile 7 deiner Steuerbescheinigung enthält in der Regel bereits die Gewinne aus Aktienverkäufen sowie Erträge aus Termingeschäften. Die Felder für Zeile 8 und 9 dienen dazu, diese Beträge aus der Gesamtsumme herauszurechnen, da sie steuerlich unterschiedlich behandelt werden.
Verluste
Hast du im betreffenden Steuerjahr Verluste aus Kapitalvermögen erzielt, die deine Bank noch nicht mit Gewinnen verrechnet hat, kannst du diese hier angeben:
Nicht anerkannte Verluste, außer Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Betrag aus Zeile 12 Anlage KAP)
Nicht anerkannte Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Betrag aus Zeile 13 Anlage KAP)
Verluste aus Termingeschäften (Betrag aus Zeile 14 Anlage KAP)
Wichtig: Diese Beträge findest du auf der Verlustbescheinigung deiner Bank. Diese musst du in der Regel bis zum 15. Dezember des jeweiligen Steuerjahres bei deiner Bank beantragen, damit die Verluste nicht automatisch in das nächste Steuerjahr vorgetragen werden.
Pauschalen & Pauschbeträge
Mit dem Sparer-Pauschbetrag bleiben Kapitalerträge bis 1.000 € (Alleinstehende) bzw. 2.000 € (Verheiratete) steuerfrei. Trage hier ein, in welcher Höhe du diesen Betrag bereits genutzt hast:
In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag (Betrag aus Zeile 16 Anlage KAP)
Sparer-Pauschbetrag, der auf Kapitalerträge entfällt, die nicht in Anlage KAP angegeben sind
Hinweis: Hast du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag eingerichtet, wurde der Sparer-Pauschbetrag dort bereits berücksichtigt. Die genaue Höhe findest du auf deiner Steuerbescheinigung.
Bereits bezahlte Steuern
Zuletzt gibst du an, welche Steuern auf deine Kapitalerträge bereits einbehalten und abgeführt wurden:
Gezahlte Kapitalertragssteuer (Betrag aus Zeile 37 Anlage KAP)
Vorausgezahlter Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge (Betrag aus Zeile 38 Anlage KAP)
Vorausgezahlte Kirchensteuer auf Kapitalerträge (Betrag aus Zeile 39 Anlage KAP)
Hinweis: Diese Angaben sind wichtig, damit das Finanzamt die bereits gezahlten Steuern korrekt auf deine Einkommensteuer anrechnet. Auch diese Beträge findest du auf deiner Steuerbescheinigung.
💡 Bitte beachte, dass sich die Zeilen auf die Steuerbescheinigung für 2025 beziehen.
Besondere Fälle
Die Unterstützung für ausländische Kapitalerträge, Anlage KAP-INV (ausländische Investmentfonds) und Anlage KAP-BET (gesondert festgestellte Beteiligungserträge, z. B. aus Erbengemeinschaften oder Personengesellschaften) befindet sich derzeit noch in Entwicklung und ist deshalb aktuell noch nicht in Accountable verfügbar.
Bis dahin kannst du die entsprechenden Angaben über ELSTER oder gemeinsam mit einem Steuerberater einreichen.






