Zum Hauptinhalt springen

Steuerliche Angaben zu deinen Kindern in Accountable

Wenn du Kinder hast, kannst du die relevanten Angaben in Accountable erfassen. Dazu gehören unter anderem persönliche Informationen zu deinem Kind, Kindergeld, Kinderbetreuungskosten, Schulgeld und weitere steuerlich relevante Angaben.

Verfasst von Isabell

Was ist die Anlage Kind?

Die Anlage Kind ist ein Bestandteil der Einkommensteuererklärung. Für jedes steuerlich berücksichtigungsfähige Kind wird eine eigene Anlage erstellt.

Darin werden unter anderem persönliche Angaben zum Kind, Informationen zum Kindergeld sowie weitere steuerlich relevante Angaben erfasst. Anhand dieser Informationen prüft das Finanzamt, welche Freibeträge und steuerlichen Vergünstigungen dir zustehen.

💡 Gut zu wissen: In Accountable gibst du lediglich die relevanten Informationen zu deinem Kind an. Ob und in welchem Umfang dir steuerliche Vergünstigungen zustehen, prüft das Finanzamt anschließend anhand deiner gesamten Einkommensteuererklärung.

Wo findest du den Bereich "Kinder"?

Sobald du in den Persönlichen Daten angibst, dass du Kinder hast, erscheint in der Navigation automatisch der Bereich Kinder.

Dort kannst du:

  • ein oder mehrere Kinder hinzufügen,

  • persönliche Angaben erfassen,

  • Kindergeld eintragen,

  • Kinderbetreuungskosten und Schulkosten angeben,

  • sowie weitere steuerlich relevante Informationen ergänzen.

Hinweis: Du kannst beliebig viele Kinder hinzufügen. Für jedes Kind wird automatisch eine eigene Anlage Kind erstellt.

Persönliche Angaben zum Kind

Für jedes Kind werden unter anderem folgende Informationen abgefragt:

  • Vor- und Nachname

  • Geburtsdatum

  • Steuer-Identifikationsnummer

  • Verhältnis zum Kind (z. B. leibliches oder adoptiertes Kind)

  • ob das Kind das gesamte Jahr bei dir gelebt hat

  • Angaben zum anderen Elternteil

Hinweis: Das Alter deines Kindes wird automatisch anhand des Geburtsdatums berechnet. Angezeigt wird dabei das Alter, das dein Kind im jeweiligen Steuerjahr hatte, für das du die Einkommensteuererklärung erstellst.

Angaben zum anderen Elternteil

Bei einer gemeinsamen Steuererklärung mit deinem Ehepartner oder deiner Ehepartnerin ist dieser automatisch vorausgewählt.

Handelt es sich um einen anderen Elternteil, kannst du „Anderes Elternteil ist eine andere Person“ auswählen und dessen Daten ergänzen.

Hinweis: Ist dir die Anschrift des anderen Elternteils nicht bekannt, kannst du als Platzhalter beispielsweise einfach „A“ eintragen. Eine vollständige Adresse ist hierfür aktuell nicht erforderlich.

Kindergeld

Bitte gib das Kindergeld an, das im jeweiligen Steuerjahr tatsächlich ausgezahlt wurde. Für die Einkommensteuererklärung 2025 trägst du also nur das Kindergeld ein, das du im Jahr 2025 erhalten hast.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Bist du alleinerziehend, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen. Dieser kann deine Einkommensteuer reduzieren.

Aktiviere dafür die Option „Ich bin alleinerziehend und möchte diesen Freibetrag beantragen“.

Anschließend gibst du den Zeitraum an,

  • ab dem dein Kind mit dir in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat und

  • ab dem du Kindergeld erhalten hast.

Hinweis: Das Finanzamt prüft anhand aller Angaben zu deinem Kind, ob die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag erfüllt sind.

Freibeträge und Unterhaltszahlungen bei Einzelveranlagung

Wenn du nicht gemeinsam mit dem anderen Elternteil veranlagt wirst (Einzelveranlagung), können zusätzliche Angaben erforderlich sein.

Wähle zunächst aus, ob steuerliche Freibeträge oder Unterhaltszahlungen für dieses Kind auf dich zutreffen.

Wenn du „Ja“ auswählst, kannst du unter anderem angeben, ob:

  • du den vollen Kinderfreibetrag sowie den Freibetrag für den Betreuungsbedarf beantragen möchtest,

  • du den vollen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) beantragen möchtest,

  • oder Unterhaltszahlungen für dieses Kind geleistet wurden.

Vollen Kinderfreibetrag beantragen

Du kannst den vollen Kinderfreibetrag sowie den Freibetrag für den Betreuungsbedarf beantragen, wenn der andere Elternteil seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise nachkommt oder aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht unterhaltspflichtig ist.

Beispiel: Zahlt der andere Elternteil keinen oder nur einen geringen Teil des gesetzlich geschuldeten Unterhalts, kannst du hier die Übertragung des vollen Kinderfreibetrags sowie des Freibetrags für den Betreuungsbedarf beantragen.

Hinweis: Ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, prüft das Finanzamt anhand aller Angaben zu deinem Kind.

Vollen BEA-Freibetrag beantragen

Du kannst den vollen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) beantragen, wenn dein Kind im betreffenden Steuerjahr nicht beim anderen Elternteil gemeldet war oder die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übertragung erfüllt sind.

Hinweis: Ob der BEA-Freibetrag übertragen werden kann, prüft das Finanzamt anhand aller Angaben zu deinem Kind.

Unterhaltszahlungen

Hast du Unterhaltszahlungen an den anderen Elternteil für dieses Kind geleistet, kannst du diese ebenfalls in diesem Abschnitt angeben.

Kinderbetreuungskosten

Hier kannst du Kosten für die Betreuung deines Kindes erfassen, beispielsweise für:

  • Kita oder Kindergarten

  • Tagesmutter oder Babysitter

  • Hort oder Nachmittagsbetreuung

  • weitere Betreuungskosten

Wähle zunächst die passende Art der Kinderbetreuung aus und ergänze anschließend den Anbieter, den Betreuungszeitraum sowie die entstandenen Kosten.

Hinweis: Hast du Nachhilfekosten bezahlt, wähle als Art der Kinderbetreuung die Option „Weitere“ aus und trage die Kosten dort ein.

Schulkosten

Hast du Schulgeld für dein Kind gezahlt, kannst du diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen angeben.

Absetzbar sind 30 % des gezahlten Schulgelds, maximal 5.000 € pro Kind und Steuerjahr.

Wichtig: Steuerlich begünstigt ist nur Schulgeld für private oder sonstige nicht öffentliche Schulen. Kosten für öffentliche Schulen können hier nicht angegeben werden, da diese steuerlich nicht als Schulgeld nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG berücksichtigt werden.

Nicht berücksichtigt werden können insbesondere Kosten für:

  • Unterkunft

  • Betreuung

  • Verpflegung

  • sonstige Nebenkosten

Kinder zwischen 18 und 25 Jahren

Auch volljährige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin steuerlich berücksichtigt werden.

Dieser Abschnitt erscheint nur, wenn dein Kind im betreffenden Steuerjahr zwischen 18 und 25 Jahren alt ist.

Wir fragen deshalb unter anderem ab, ob dein Kind:

  • sich in einer Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung befindet,

  • bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet ist,

  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert,

  • sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet.

Hinweis: Gib nur den Zeitraum innerhalb des Steuerjahres an, für das du deine Einkommensteuererklärung erstellst.

Auch wenn sich der Status deines Kindes (z. B. Studium oder Ausbildung) bereits über mehrere Jahre erstreckt, gibst du nicht den gesamten Zeitraum, sondern nur den Zeitraum innerhalb des jeweiligen Steuerjahres an.

Für die Einkommensteuererklärung 2025 wäre das beispielsweise:

  • Von: 01.01.2025

  • Bis: 31.12.2025

Hat sich der Status deines Kindes im Laufe des Steuerjahres geändert (z. B. Beginn einer Ausbildung im September), gibst du stattdessen den tatsächlichen Zeitraum innerhalb des Steuerjahres an.

Beispiel: Beginnt dein Kind seine Ausbildung am 01.09.2025, trägst du als Zeitraum 01.09.2025 bis 31.12.2025 ein - auch wenn die Ausbildung erst in einem späteren Jahr endet.

Wenn dein Kind arbeitet

Hat dein Kind bereits eine erste Berufsausbildung oder ein erstes Studium abgeschlossen und arbeitet zusätzlich, werden weitere Angaben abgefragt.

Je nach Situation gibst du an,

  • ob dein Kind einen Minijob ausübt,

  • in Teilzeit arbeitet,

  • oder in Vollzeit beschäftigt ist.

Diese Angaben können Einfluss darauf haben, ob dein Kind weiterhin steuerlich berücksichtigt werden kann.

Kinder mit Behinderung

Die Unterstützung für Kinder mit Behinderung befindet sich derzeit noch in Entwicklung und ist deshalb aktuell noch nicht in Accountable verfügbar.

Bis dahin kannst du die entsprechenden Angaben über ELSTER oder gemeinsam mit einem Steuerberater einreichen. 💜

Hat dies deine Frage beantwortet?