Wenn du deine Selbstständigkeit beendest, ist das Verfahren zum Abmelden recht einfach. Dafür musst du nur die folgenden Schritte beachten:
Schritt 1: Informiere das Finanzamt
Du musst dein Finanzamt, entweder per E-Mail oder Brief, informieren und die folgenden Informationen bereithalten:
Deine Steuernummer
Deine Kontaktdaten
Der Zweck des Schreibens (Beendigung deiner selbstständigen Tätigkeit und Schließung deiner Steuernummer)
Das Datum, ab dem du deine Steuernummer schließen möchtest
Das Finanzamt fordert in der Regel das folgende Abmelde-Formular
Falls das der Fall ist, wird dein Finanzamt dir einen Brief mit dem folgenden Formular zusenden
Fülle das Formular vollständig aus und sende es zurück an das Finanzamt
Wenn du ein Gewerbe hast, musst du ein Gewerbe-Abmeldeformular an das Gewerbeamt senden. Jede Stadt hat ein eigenes Formular dafür. Hier findest du ein Beispiel für das Formular aus Hessen. Sieh auf der Website deines örtlichen Gewerbeamts/deiner Stadt nach, dort findest du das Gewerbe-Abmeldeformular.
Schritt 2: Bereinige deine Buchhaltung
Überprüfe, ob alle Rechnungen bezahlt wurden
Mahne deine Kunden für evtl. überfällige Rechnungen an
Beende laufende Lieferantenverträge
Beende laufende berufliche Verträge (z.B. Berufshaftpflichtversicherung, Subunternehmerverträge usw.)
Überprüfe, ob von deinem Bankkonto wiederkehrende Zahlungen geplant sind
Schließe dein Geschäftsbankkonto
Liquidieren dein Anlagevermögen
Wenn du noch Vermögenswerte in deinem Unternehmen hast, solltest du sie verkaufen (es ist möglich, die Vermögenswerte privat zu nutzen, aber du musst sie in deine Buchhaltung inkludieren).
Beispiel: Du hast im Vorjahr einen Laptop gekauft und der Restwert beträgt 500€ -> markiere das Anlagevermögen als "verkauft" und buche 500€ Einnahmen in dein Unternehmen, und du kannst den Laptop privat nutzen.
Schritt 3: Erfülle deine Steuerpflichten für das Jahr
Reiche alle notwendigen Steuererklärungen ein
Umsatzsteuervoranmeldungen bis zum Datum der Schließung deines Unternehmens (falls zutreffend)
Jährliche Umsatzsteuererklärung (im folgenden Jahr einzureichen)
Jährliche EÜR (im folgenden Jahr einzureichen)
Jährliche Einkommensteuererklärung (im folgenden Jahr einzureichen)
Gewerbesteuer (falls zutreffend) (im folgenden Jahr einzureichen)
Zahle alle fälligen Steuern rechtzeitig
Schreib uns gerne jederzeit, wenn du Fragen dazu hast.


